|
Stand
09/2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschland GmbH
1. Geltung und Bedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
1.2. Alle Vereinbarungen die zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer
an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren
Datum gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des Verkäufers.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
2.3 Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift soll
die Arbeit unserer Kunden unterstützen und gilt als unverbindlicher
Hinweis. Sie befreit nicht von der Verpflichtung zur praxisgerechten
Prüfung auf die Eignung für die beabsichtigten Verfahren
und Zwecke.
2.4 Produktbeschreibungen enthalten keine Aussage über die
Haftung für Schäden. Sollte dennoch eine Haftung in
Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den
Wert der gelieferten und eingesetzten Ware begrenzt.
3. Preise
3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
3.2. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) und falls nicht anders
vereinbart ab Lager Alfeld (Leine) ausschließlich Verpackung.
3.3. Es gilt ein Mindestbestellwert von 25,- Euro pro Auftrag
exkl. der Versandkosten. Sollte der Auftragswert diesen Betrag
unterschreiten, wird die Differenz zum Mindestbestellwert zusätzlich
berechnet.
4. Liefer- und Leistungszeiten
4.1. Termin- und Lieferfristvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche
Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers
oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.2. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Käufer hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er
den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferung und Teilleistung
jederzeit berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart worden
ist.
4.4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des
Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.
Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer
über.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
6.1. Der Verkäufer versichert, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung
richtet sich nach den folgenden Regelungen und im Übrigen
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,
wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung,
dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
6.3. Der Käufer muss dem Verkäufer Mangel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können sind dem Käufer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für
Schäden durch normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6.4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte
nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer
nach seiner Wahl und zu seinen Kosten, dass
a) das schadhafte Teil bzw. Produkt zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Produkt bereithält
und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt
wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt,
dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten
Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen
entsprechen, wobei die unter die Gewährleistung fallenden
Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten
zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
6.5. Schlägt ein Nachbesserungsversuch des Verkäufers
fehl, so ist der Käufer nach Ablauf einer von ihm zu setzenden
angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl zur Herabsetzung der Vergütung
oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt
vom Vertrag ist im Falle geringfügiger Mängel ausgeschlossen.
6.6. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend
die Gewährleistung für die Produkte und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets
für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer
verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
Ware an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und Eigentumsvorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit
der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers
30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Reisevertreter
sind nicht berechtigt, Zahlungen für den Verkäufer entgegenzunehmen.
Bei Vorauszahlungen werden 3% und bei Zahlung innerhalb 10 Tagen
ab Rechnungsstellung werden 2% Skonto gewährt. Skonto wird
nur gewährt, wenn frühere Lieferungen vollständig
bezahlt sind. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer
über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks
gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst
ist.
8.3. Wechsel und Akzepte werden nur erfüllungshalber und
nicht an Erfüllung Statt und nur nach vorheriger Vereinbarung
angenommen.
8.4. Die bei Hereinnahmen von Wechseln oder Scheck anfallenden
Einzugs- und Diskontspesen trägt der Einreicher.
8.5. Gerät der Käufer in Verzug so ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe
von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB
als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines
höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
8.6. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere
einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt,
oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen,
so ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld fällig
zustellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der
Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.7. Der Verkäufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur
Zurückhaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
9. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich jedes Recht vor, jederzeit
Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist jedoch nicht
verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
10. Patente
10.1. Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer
wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen
oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes
stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers
ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den
in Absatz 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien,
dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten
Patente beschafft oder
b) dem Verkäufer einen geänderten Liefergegenstand bzw.
Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches
gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsentwurf
bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.
11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, wohl aber
Rabatt- und Preisvereinbarungen jeder Art.
12. Haftungsbeschränkung
Die Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung
sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings
nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung,
die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden
absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
Schaden begrenzt, in dem Fall bleiben unberührt eine Haftung
des Verkäufers aus dem Produkthaftungsgesetz und sonstige
Ansprüche aus Produkthaftung. Bei Personenschäden gilt
abweichend die gesetzliche Regelung.
13. Probesendungen
Werden Waren zur Probe ausgegeben, so gehen die Versandspesen,
Überprüfungskosten, etwaige Instandsetzungskosten und
der Gegenwert für Minderung zu Lasten des Abnehmers.
14. Reparaturen
14.1. Reparaturen nicht mehr in Gewährleistung befindlicher
Produkte werden auf Verlangen ausgeführt bzw. vermittelt,
jedoch geschieht die Ausführung auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Aushändigung bzw. Rücksendung der reparierten
Produkte geschieht nur nach Bezahlung der Reparatur- und Versandkosten.
14.2. Bei Reparaturkosten die unterhalb von 50,- Euro liegen,
wird, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gefordert,
das Produkt ohne Rücksprache auf Kosten des Auftraggebers
repariert. Andernfalls wird ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag
erstellt, der vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben
werden muss.
14.3. Bei Reparaturen wird ein Mindestauftragswert von 15,- Euro
Mindestrechnungsbetrag exkl. Versandkosten erhoben.
15. Anwendungsbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
15.1. Zu diesen Geschäftsbedingungen und Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
15.2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen
ist, ist Alfeld (Leine) ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
15.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Verkäufer
und Käufer verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich
gewolltem Zweck am nächsten kommt.
|